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   BVerwG, 30.09.1993 - 1 DB 21.93   

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https://dejure.org/1993,12252
BVerwG, 30.09.1993 - 1 DB 21.93 (https://dejure.org/1993,12252)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1993 - 1 DB 21.93 (https://dejure.org/1993,12252)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1993 - 1 DB 21.93 (https://dejure.org/1993,12252)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens - Anforderungen an die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten eines Bahnbeamten - Schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst trotz ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 1 DB 15.93

    Vorliegen des Dienstvergehens eines Beamten aufgrund eines schuldhaften

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1993 - 1 DB 21.93
    Der Senat sieht die Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge lediglich für diejenigen dienstfreien Tage als zulässig an, die in die Zeit des Fernbleibens eingeschlossen sind oder sich daran anschließen (Beschluß vom 26. August 1993 - BVerwG 1 DB 15.93 -).
  • BVerwG, 21.02.1984 - 1 D 58.83

    Beamter - Dauernde Dienstunfähigkeit - Bahnärzte - Beweiswert von Aussagen -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1993 - 1 DB 21.93
    Das begründet jedenfalls nicht die Befürchtung, diese Gutachten entbehrten der erforderlichen Objektivität (vgl. u.a. Urteil vom 21. Februar 1984 - BVerwG 1 D 58.83 - BVerwGE 76, 135 [BVerwG 21.02.1984 - 1 D 58/83].
  • BVerwG, 13.07.1993 - 1 DB 14.93

    Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1993 - 1 DB 21.93
    Es ist nicht zu beanstanden, wenn sich der Dienstvorgesetzte in den gesetzlich nicht ausdrücklich geregelten Fällen seiner Zeichnungspflicht - wie hier - durch einen Mitarbeiter seiner Behörde vertreten läßt (vgl. dazu Beschluß vom 25. Mai 1993 a.a.O. und Beschluß vom 13. Juli 1993 - BVerwG 1 DB 14.93 -).
  • BVerwG, 12.11.1990 - 1 DB 18.90

    Vorliegen einer dauernden Dienstunfähigkeit - Verlust von Dienstbezügen bei

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1993 - 1 DB 21.93
    Die Feststellung des Verlustes der Bezüge ist rückwirkend zulässig (vgl. Beschluß vom 12. November 1990 - BVerwG 1 DB 18.90 -), so daß der Feststellungsbescheid vom 21. Dezember 1992 den zurückliegenden Zeitraum von Oktober bis Dezember 1992 erfassen konnte.
  • BVerwG, 11.02.1997 - 1 DB 12.96

    Verlust der Dienstbezüge - Nachweispflicht des Beamten bei Dienstunfähigkeit

    Die Verletzung dieser Pflicht, z.B. durch die unberechtigte Weigerung, einen angesetzten amtsärztlichen Untersuchungstermin wahrzunehmen, stellt zwar ein erhebliches Indiz dafür dar, daß der Beamte tatsächlich nicht dienstunfähig war (Beschluß vom 16. März 1984 - BVerwG 1 DB 4, 84 - BVerwGE 76, 142 [BVerwG 16.03.1984 - 1 DB 4/84] - ZBR 1984, 186 = RiA 1984, 185 - DÖD 1984, 179; Beschluß vom 30. September 1993 - BVerwG 1 DB 21.93 - vgl. auch Urteil vom 27. November 1969 - BVerwG III D 26.68 - BVerwGE 43, 30 [BVerwG 27.11.1969 - III D 26/68] = BVerwG DokBer B 1970, 3698).

    Als weiteres entscheidendes Beweisanzeichen für die damalige Dienstfähigkeit des Beamten ist der Umstand zu werten, daß er eine Reihe angesetzter amtsärztlicher Untersuchungstermine ohne ausreichende Entschuldigung nicht wahrgenommen bzw. zu Ende geführt hat (vgl. dazu Beschluß vom 30. September 1993 - BVerwG 1 DB 21.93 -).

    Dies wirkt sich hier zu seinen Lasten aus (vgl. Beschluß vom 30. September 1993 - BVerwG 1 DB 21.93 -).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 1 DB 22.93

    Verlust der Dienstbezüge wegen ungenehmigter und schuldhafter Abwesenheit vom

    Dies begründet jedenfalls nicht die Befürchtung, diese Gutachten entbehrten der erforderlichen Objektivität (Beschluß vom 30. September 1993 - BVerwG 1 DB 21.93 - Urteil vom 21. Februar 1984 - BVerwG 1 D 58.83 - BVerwGE 76, 135 ).
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